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23.05.2017 Presseaussendung

PARTEIENFÖRDERUNG: VFGH-ERKENNTNIS IST ZU AKZEPTIEREN

Paragraphenzeichen an Steinmauer gelehnt

LGF Hemetsberger: "Inhaltliche Neuregelung wird von HöchstrichterInnen geteilt. Lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde beanstandet.“

„Selbstverständlich ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Salzburger Parteienförderungsgesetz zu akzeptieren“, betont der GRÜNE Landesgeschäftsführer Rudi Hemetsberger am Freitag.

Ziel der Neuregelung im Jänner 217 war es, eine faire und nachvollziehbare Lösung zu finden, die dem Rechtsempfinden der SteuerzahlerInnen entspricht. Diese inhaltliche Regelung wurde vom VfgH auch nicht kritisiert, lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens während des Legislaturperiode wurde von den Höchstrichterinnen und Höchstrichtern beanstandet.
„Wir werden uns bemühen, gemeinsam mit dem Koalitionspartner so schnell wie möglich eine verfassungskonforme Regelung zu finden, die mit der kommenden Legislaturperiode in Kraft tritt“, so Hemetsberger.

Bis dahin bleibt die bisherige Regelung aufrecht, das bedeutet: Die FPÖ, die mit nur einer Mandatarin im Landtag ist, kassiert weiterhin die Parteienförderung für sechs Abgeordnete. Das Gleiche gilt für die „Inzwischen-Ein-Mann-Partei-Helmut-Naderer-Team Stronach“, welcher das Geld für drei Abgeordnete einstreift. „Zu so einer Situation, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern zurecht als Unrecht empfunden wird, soll es in Zukunft nicht mehr kommen können“, so Hemetsberger.