Petition: EU-Rechtswidrige Vogelabschüsse stoppen
„Auch die Salzburger Landesregierung muss sich an geltendes EU-Recht halten“, stellt die GRÜNE Tierschutzsprecherin LAbg. Kimbie Humer-Vogl klar. Sie bezieht sich dabei auf die neue Vogelabschussplanverordnung, die den Abschuss tausender geschützter Vögel erlaubt. Laut EU-Recht dürfen geschützte Vogelarten nur dann abgeschossen werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ und LAbg. Humer-Vogl sehen diese Kriterien in Salzburg nicht erfüllt. In einer vom Volksbegehren eingebrachten Petition an den Salzburger Landtag wird deshalb die Rücknahme der Verordnung gefordert. „In der Petition wird klar aufgezeigt, warum die Verordnung zum Vogelabschuss nicht dem geltenden EU-Recht entspricht. Deswegen beziehen wir jetzt eine klare Position und fordern die Rücknahme der Verordnung“, schließt sich Humer-Vogl der Petition an.
Kriterien nicht erfüllt
Die europäische Rechtslage legt klar fest, dass geschützte Vogelarten nicht einfach so geschossen werden dürfen. Um den Abschuss zu ermöglichen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Unter anderem muss die betroffene Population trotz der Abschüsse in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben. Für Salzburg zeigen die Zahlen bereits jetzt, dass der Erhaltungszustand alles andere als günstig ist: So ist der Bestand des Graureihers seit 2005 um 39% zurückgegangen. Der Kormoran gilt österreichweit als ‚stark gefährdet‘. „Der Erhaltungszustand einiger betroffener Arten ist jetzt schon nachweislich schlecht. Diese Arten zusätzlich noch zu bejagen, widerspricht dem EU-Recht“, fasst Humer-Vogl zusammen und verweist auf einen weiteren Aspekt: „Es wurde auch nicht versucht, die Schäden durch die Vögel mit gelinderen Mitteln zu verhindern. Aber auch das ist ein Kriterium, das erfüllt sein muss, um geschützte Arten abschießen zu dürfen“.
Aarhus-Konvention wird ausgehebelt
Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jedem Menschen Rechte im Umweltschutz garantiert. Damit können zum Beispiel Umweltverbände gegen rechtswidrige Vorschriften klagen. Mit der Abschussverordnung wird diese Konvention nun umgangen. „Die Aarhus-Konvention ist ein Grundstein des Umweltschutzes. Dieser Versuch, die Konvention zu umgehen, ist ein massiver Einschnitt in die Rechte der Umweltorganisationen. Das würde den Naturschutz noch weiter schwächen. Das können wir nicht zulassen. Für uns ist klar: Bis hierhin und nicht weiter“, so Humer-Vogl abschließend.