Skip to main content
01.04.2025 Presseaussendung

Raum­ord­nungs- und Bau­rechts­no­vel­le: Licht und Schat­ten

Paragraphenzeichen an Steinmauer gelehnt
"Manche Verbesserungen, verpasste Chancen und schmerzhafte Rückschritte."
Simon Heilig-Hofbauer

Nach unzähligen Ankündigungen und monatelanger Verspätung schickte die Schwarz-Blaue Landesregierung heute endlich die Raumordnungs- und Baurechtsnovelle in Begutachtung. Die GRÜNEN sehen in einer ersten Reaktion Licht und Schatten. „Das Gesetzespaket beinhalte manche Verbesserungen, verpasste Chancen und schmerzhafte Rückschritte„, so der GRÜNE Raumordnungssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer in einer ersten Reaktion.

Vertragsraumordnung kommt nur "light"

Kritik gibt es etwa an der Umsetzung der Vertragsraumordnung. „Die Vertragsraumordnung kommt nach einer Änderung der Bundesverfassung nun zurück ins Landesgesetz. Aber leider nur in einer Light-Version„, so der GRÜN-Abgeordnete. Denn die Verpflichtung zum Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung bei der Neuwidmung von Wohnbaulandflächen greift erst bei Grundstücken die größer als 2.000m² sind und sich in sogenannten „überörtlichen Wohnfunktionsgemeinden“ befinden. „Damit greift dieses wichtige Instrument bei den meisten Widmungen nicht„, kritisiert Heilig-Hofbauer. Auch die Revisionsverpflichtung zur Aktivierung von Flächen für den förderbaren Wohnbau gilt nur für Gemeinden mit überörtlicher Funktion.

Griff ins Grünland

Kritik kommt auch an der Möglichkeit, dass künftig kommunale Recyclinghöfe in allen Grünlandkategorien errichtet werden können. „Das ist ein gefährlicher Griff ins Grünland. Recyclinghöfe haben in dieser Widmungskategorie nichts verloren. Das ist ein eindeutiger Rückschritt„, so die GRÜNEN dazu.

Bestimmungen zu Autoabstellplätzen ambitionslos

Laut Entwurf des Bautechnikgesetzes soll künftig eine Obergrenze von 2,4 Auto-Stellplätzen pro Wohneinheit eingezogen worden. „Ein so hoher Stellplatzschlüssel wird faktisch wenig ändern. Das ist eine verpasste Chance, bodensparend zu bauen und Wohnen endlich billiger zu machen„, so Heilig-Hofbauer. „Gleichzeitig fehlen weiterhin klare Vorgaben für Fahrradabstellplätze.

Maßnahmen gegen Airbnb & illegale Zweitwohnsitze werden begrüßt

Die Einführung eines eigenen Straftatbestandes für das Anbieten von Wohnungen zu touristischen Zwecken entgegen § 31b ROG 2009 sowie die Anhebung des Strafrahmens für illegale Zweitwohnnutzungen auf 50.000 € sehen die GRÜNEN positiv. „Diese Maßnahmen gegen illegale Airbnb-Vermietungen und Zweitwohnsitze begrüßen wir grundsätzlich. Allerdings helfen die strengsten Bestimmungen nichts, wenn diese von den Gemeinden nicht auch entsprechend vollzogen werden. Hier besteht in der Praxis noch Verbesserungsbedarf„, so Heilig-Hofbauer abschließend.

Rückfragen:
LAbg. Simon HEILIG-HOFBAUER, BA MBA
Stv. Klubobmann
Die Grünen Salzburg

+43-650-4404111
[email protected]

1
2
3
4
5
6
7
8