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17.12.2019 Presseaussendung

„MÜSSEN ARMUT BEKÄMPFEN UND NICHT DIE ARMEN!“

Ein paar Münzen in einer Hand

„Es war richtig, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten und das Gesetz bislang nicht umzusetzen.“

Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof zwei Kernpunkte der „Sozialhilfe neu“ der türkis-blauen Bundesregierung aufgehoben. Der GRÜNE Landessprecher Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn reagiert erleichtert und fühlt sich bestätigt: „Es war richtig, dass wir in Salzburg die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abgewartet und das Gesetz nicht beschlossen haben. Mit der heute gefallenen Entscheidung werden wir das Gesetz neu bewerten“, kündigt er an.

 

Aufgehoben wurde zum einen die von den GRÜNEN stets stark kritisierten Höchstsätze für Familien mit mehreren Kindern. Der VfGH sieht darin eine „sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien.“ Schellhorn: „Diese Bestimmung hätte dazu geführt, dass Mehrkindfamilien ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können und noch mehr Kinder in die Armut rutschen. Damit wäre vielen Kindern in Salzburg ihre Zukunft geraubt worden. Das widerspricht unserem Verständnis von Armutsbekämpfung und ich bin sehr froh, dass der VfGH das ebenso sieht.“ In Salzburg gibt es mehr als 400 Familien, die davon betroffen gewesen wären.

 

Ebenfalls aufgehoben hat der VfGH die Verknüpfung der Sprachkenntnisse mit der Sozialhilfe. Es seien „keine Gründe ersichtlich, weshalb ausschließlich bei Deutsch- und Englischkenntnissen auf diesem hohen Niveau eine Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt anzunehmen sein soll“, heißt es in der Entscheidung. „Diese Bestimmung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz“, so Schellhorn und kündigt an „den Salzburger Weg der Integration“ weitergehen zu wollen.

 

Schellhorn bedauert, dass der VfGH hei der Frage, ob der Grundsatzgesetzgeber die Länder so einschränken darf, wie er es in Teilen des Sozialhilfegrundsatzgesetzes immer noch tut, keine Änderung herbeigeführt. „So gibt es leider auch in Zukunft Bestimmungen, die auch in Salzburg zu Verschlechterungen für bestimmte Menschen führen werden“, sagt Schellhorn. Das betrifft u.a. MindestpensionistInnen.

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