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19.01.2016 Presseaussendung

SCHUTZ VOR VERFOLGUNG FÜR DIE ZUKUNFT SICHERN

Erklärung der grünen LandesrätInnen für Asyl Christine Baur (Tirol), Martina Berthold (Salzburg), Rudi Anschober (Oberösterreich) und Menschenrechtssprecherin NR-Abg Alev Korun

Österreich wird auch in den nächsten Wochen und Monaten durch die Flüchtlingsbewegungen gefordert sein. Schutz vor Verfolgung darf jedoch auch in der aktuellen Situation nicht zur Debatte stehen. Damit dieses Menschenrecht sichergestellt werden kann, braucht es kurz, mittel- und langfristig ein ganzes Bündel an Maßnahmen.

 

Laut EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos werden die geplanten Hotspots an den Außen grenzen in vier Wochen voll einsatzbereit sein. Dort sollen künftig alle ankommenden Flüchtlinge umgehend registriert werden, um sie innerhalb der Europäischen Union aufzuteilen. Diese Nachricht ist zu begrüßen. Damit werden wichtige Forderungen der Grünen umgesetzt. Die Wiederrichtung von Grenzen innerhalb der EU ist abzulehnen.

ZUSAMMENARBEIT MIT DEN NACHBARSTAATEN 

Solange es die funktionierenden Erstaufnahmestellen (Hotspots) an den EU-Außengrenzen noch nicht gibt, muss die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten – insbesondere mit Deutschland, Italien und Slowenien – verstärkt werden. Im Rahmen einer geordneten Ein- und Durchreise ist abzuklären, ob die Aufnahme in ein Nachbarland möglich ist, ob ein Asylantrag in Österreich gestellt wird oder ob die Voraussetzungen für die Einreise (zB Visum) vorliegen.

 

Nur so kann das Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgung auch in Zukunft gesichert werden. Dafür braucht es genügend Personal im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), denn wer in Österreich einen Asylantrag stellt, hat ein Recht auf ein korrektes Verfahren. Wenn sich die Asylantragszahlen von 2014 auf 2015 verdreifacht haben, wird man mit geringfügig mehr Personal bei Asylämtern nicht das Auslangen finden können. Massenschnellverfahren an der Grenze beinhalten die Gefahr von Schlampigkeit und Willkür. Beschleunigte Einzelverfahren – wie sie bereits im geltenden Asylrecht enthalten sind – können aber eine Möglichkeit sein, ein geordnetes Asylsystem aufrecht zu erhalten.

 

Wenn Asylverfahren rechtsstaatlich einwandfrei durchgeführt und negativ entschieden werden, dann ist es – im Sinne der Empfehlungen des UNHCR – auch notwendig aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu setzen. Dafür müssen mit Ländern, die ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht wieder aufnehmen wollen, Rückübernahmeabkommen ausverhandelt werden. Gleichzeitig muss aber auch an nachhaltiger Vermeidung von Fluchtursachen durch faire Handelsbeziehungen und Angeboten der Rückkehrhilfe sowie Rückkehrberatung gearbeitet werden.

ASYLREFORM FÜR EUROPA

5 MASSNAHMEN, AUF DIE ÖSTERREICH JETZT DRÄNGEN MUSS

  1. Rasche Inbetriebnahme von Erstaufnahmestellen (Hotspots) in Griechenland und Italien – ergänzt durch die Möglichkeit, Asylanträge direkt in den Krisenregionen zu stellen.
  2. Bis zum Funktionieren der Erstaufnahmestellen muss die geordnete Ein- und Durchreise sichergestellt werden und daher die Zusammenarbeit mit Nachbarländern wie Slowenien, Italien oder Deutschland verstärkt werden.
  3. Mehr Personal für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur qualitätsvollen Bearbeitung und raschen Entscheidung der Asylverfahren.
  4. Beschleunigte Asylverfahren für einzelne Zielgruppen sind nach derzeitiger Rechtslage bereits möglich; für Menschen aus bestimmten Regionen ohne politische Verfolgung sind diese vorstellbar.
  5. Einheitliche EU-Asylverfahren mit verbindlichen Standards für alle EU-Länder

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