GEWALTTÄTER SOFORT-ABSCHIEBUNG: GEGEN RECHTSSTAATLICHKEIT
Wut und Sorge sind bei einer Bluttat verständliche Reaktionen. Gute Ratgeber sind sie nicht.“
„Viele Menschen reagieren auf eine Bluttat mit Wut, Sorge oder auch Angst. Das ist verständlich. Kein Verständnis habe ich dafür, wenn Politiker diese Gefühle benutzen, sie mit Scharfmacher-Parolen noch weiter anheizen und dabei sämtliche rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord werfen.“ Mit diesen Worten kommentiert LAbg. Cyriak Schwaighofer, Klubchef der GRÜNEN im Landtag, die Forderung von Bürgermeister Heinz Schaden nach schärferen Asylgesetzen und einer „sofortigen Abschiebung“ von Gewalttätern.
Als Bürgermeister einer Landeshauptstadt sollte Schaden sowohl die österreichischen Gesetze wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention kennen. Die heimische Rechtslage ist hier eindeutig, Beschuldigte haben sich vor einem unabhängigen Gericht zu verantworten und sind im Falle eines Schuldspruches ihrer Strafe zuzuführen (was bei sofortiger Abschiebung nicht möglich wäre). Die Genfer Flüchtlingskonvention wiederum erlaubt keine Abschiebung von Menschen in Ländern, wo sie Folter oder Tod zu erwarten haben.
„Es mag uns in der ersten Emotion nicht immer gefallen, aber Menschenrechte gelten für alle Menschen. Egal, was jemand getan hat“, betont Schwaighofer. Anstatt nach Gesetzesänderungen zu rufen, die in völligem Widerspruch zu unseren rechtsstaatlichen Prinzipien stehen, sei in gesellschaftspolitisch schwierigen Situationen ein kühler Kopf gefragt: „Wir stehen in der Asyl- und Flüchtlingsfrage vor großen Herausforderungen. Wer diese bewältigen möchte, indem er Menschenrechte und Flüchtlingskonvention in Frage stellt, handelt verantwortungslos.“