Skip to main content
    Barrierefreiheit
06.10.2022 Presseaussendung

GESETZESÄNDERUNG: MEHR GELD F. ARBEITENDE + PENSIONIST*INNEN

Eine alte Frau wirft herbstliche Blätter in die Luft und lacht

„Urlaubs- und Weihnachtsgeld reduzieren in Zukunft nicht mehr die Höhe der Sozialunterstützung.“

Eine kleine, aber für die Betroffenen wichtige Gesetzesänderung stellt künftig sicher, dass sich der 13. und 14. Bezug von Pensions- oder Gehaltszahlungen nicht mehr schmälernd auf die Sozialunterstützung auswirkt. Anders gesagt: Bei all jenen, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens Sozialunterstützung beziehen, bleibt der Unterstützungsbetrag auch in jenen Monaten gleich, in welchen die Betroffenen Urlaubs- und Weihnachtsgeld beziehen. „Ich bin froh, dass der Landtag die dafür notwendige Gesetzesänderung nun beschlossen hat. Das hilft Menschen, die ohnehin jeden Euro Unterstützung dringend notwendig haben“, so LAbg. Kimbie Humer-Vogl, die Klubobfrau der GRÜNEN im Salzburger Landtag.

Zum Hintergrund: Mit Einführung des Sozialhilfegrundsatzgesetzes waren alle Zahlungen – also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld – als Einkommen anzurechnen. Das hat seit Jänner 2021 zu einer Verschlechterung von arbeitenden Sozialunterstützungsbeziehenden und Pensionist*innen geführt. Die Novelle des Sozialhilfegrundsatzgesetzes hat die schwarz-grüne Koalition nun dazu genutzt, diese Sonderzahlungen aus der Berechnung der Unterstützung wieder herauszunehmen. Die Gesamtkosten aus dieser Maßnahme, für die Land und Gemeinden nun zusätzlich jährlich aufkommen müssen, belaufen sich auf rund 565.000 Euro.

Humer-Vogl zeigte sich nicht zuletzt über den Zeitpunkt des Beschlusses erfreut: „Dadurch, dass der Landtag diese Änderung im Sozialunterstützungsgesetz abgesegnet hat, ist die Verbesserung bereits für diese Weihnachten gewährleistet. Weihnachtsgeld und Sozialunterstützung bleiben zur Gänze – also ohne Kürzung – bei den Betroffenen.“

Kimbie Humer-Vogl

Landtagsabgeordnete, Gemeindevertreterin Hallein

[email protected]
Beitrag teilen