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06.02.2013 Presseaussendung

SPEKULATIONSVERBOT DARF NICHT AUFGEWEICHT WERDEN

"Nach dem Salzburger Finanzchaos schreien alle nach einem Spekulationsverbot für die Bundesländer. Doch was sich in dieser Frage derzeit auf Bundesebene abzeichnet, ist weit davon entfernt, diesen Zweck zu erfüllen", sagt NRAbg. Birgit Schatz.

„Die geplante 15-a-Vereinbarung würde der Spekulation mit Steuergeld keinen Riegel vorschieben, sondern vielmehr das in der Bundesverfassung verankerte Verbot durch Hintertüren wieder aufweichen.“ Das kritisiert die Salzburger Nationalratsabgeordnete Birgit Schatz (GRÜNE), ihres Zeichens Mitglied des Finanzausschusses. Die Forderung der GRÜN-Abgeordneten: „Gefragt ist eine gesetzliche Regelung, die der Zockerei klare Grenzen setzt, und deren Inhalt eins zu eins in allen Ländern gleichermaßen wirksam wird.

“Das wesentliche Defizit der 15a-Vereinbarung besteht für Schatz vor allem darin, dass die Bundesländer selbst definieren, was eine Spekulation überhaupt ist bzw. welches Risiko sie damit eingehen. „Damit würden in neun Bundesländern neun unterschiedliche Regelungen gelten. Wie streng die Regelung ausfällt, wird davon abhängen, wie risikofreudig das jeweilige Bundesland ist. Das allseits geforderte Spekulationsverbot verkäme zur Farce“, fürchtet Schatz.

 

Ein zweites, ebenso gravierendes Problem sieht Schatz in der weiterhin fehlenden Transparenz der Länderhaushalte: „Ohne ein entsprechendes modernes Haushaltsgesetz, wie der Bund es seit 2009 bereits hat, ist die Verschleierung von Spekulationsgeschäften in den Büchern weiter möglich.“ Zudem sei der Sanktionsmechanismus in der geplanten 15a-Vereinbarung zu schwach angelegt: „Nur wenn alle acht anderen Bundesländern zustimmen, können Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen das Spekulationsverbot ausgesprochen werden. Dass diese Situation wirklich eintritt, ist sehr unwahrscheinlich in Anbetracht der Tatsache, dass sich aktuell die meisten Bundesländer mit aller Kraft gegen ein effektives Spekulationsverbot und gegen Transparenz in den Länderbuchhaltungen wehren.“​