SPORTWETTEN: WEITERE GESETZLICHE VERSCHÄRFUNGEN AUF DEN WEG
„Salzburg setzt weiterhin auf strengste Regeln im Spieler*innenschutz“
Vergangen Woche wurde eine Novelle des Salzburger Wettunternehmergesetzes (S.WUG) in Begutachtung geschickt, die weitere Verschärfungen für Wettanbieter bringt. „Mit dem Salzburger Wettgesetz haben wir vor fünf Jahren eines der strengsten in ganz Österreich beschlossen. Spieler- und Jugendschutz stehen dabei im Mittelpunkt. Mit einer Gesetzesnovelle bringen wir nun weitere Verschärfungen auf den Weg“, erläutert der GRÜNE Landtagsabgeordnete Simon Heilig-Hofbauer. Kindern und Jugendlichen ist schon bisher das Betreten von Wettlokalen per Gesetz verboten. Wetten dürfen nur unter Vorweisen einer Wettkundenkarte abgeschlossen werden, diese muss personenbezogen ausgestellt werden, ist nicht übertragbar und darf nur an volljährige Personen ausgegeben werden. „Um die Kontrollen zu vereinfachen, müssen in Zukunft verpflichtend Namen, Geburtstag und auch ein Lichtbild aufgedruckt werden. Bisher musste dafür ein separater Identitätsnachweis durch einen Ausweis erbracht werden“, so der GRÜNE Jugendsprecher. „Zudem schaffen wir die Möglichkeit von biometrischen Identifizierungsverfahren etwa durch Fingerprint oder Face-ID. Mit diesen Verschärfungen Erleichtern wir die Kontrollen und erhöhen die Fälschungssicherheit“.
Gesetz hat sich bewährt
Nach dem Beschluss im März 2017 lässt sich für Heilig-Hofbauer ein positives Resümee ziehen: „Das Gesetz hat sich bewährt. Vor dem Beschluss des Gesetzes haben sich illegale Glücksspiellokale oftmals als Wettcafés ausgegeben und Jugendschutz war dort natürlich ein Fremdwort. Mittlerweile sind dort, wo Sportwetten drauf stehen auch Sportwetten drinnen. Und zwar mit so strengen Spieler- und Jugendschutzbestimmungen wie in kaum einem anderen Bundesland“. Die illegalen Betreiber konnten auf diese Weise aus dem Wettbereich gedrängt werden. „Jüngste Razzien haben gezeigt, dass sich die illegalen Glücksspiellokale nun als Waxing-Studio, Internet-Shop oder Crêpes-Lieferservice ausgeben. Während das Wettwesen in Landeskompetenz ist, liegt die Kompetenz für die Regelung und auch die Kontrolle von Glücksspielen beim Bund. Zum Glück wird auch dort nicht lockergelassen“, so der GRÜN-Abgeordnete.