Stoffengut: Widmungswidrige Nutzung bestätigt!
In der Causa um die Errichtung eines Chalets im Grünland und dessen illegale Airbnb-Vermietung durch einen ÖVP-Gemeinderat in Radstadt hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg mit 21.05.2024 eine Entscheidung getroffen, die nun auch veröffentlicht wurde. „Das Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass es sich um eine widmungs- und verwendungszweckwidrige Nutzung handelt. Ein entsprechender Bescheid der Gemeinde wurde bestätigt“, freut sich der GRÜNE Raumordnungssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer, der die Vermietung auf diversen Buchungsplattformen öffentlich gemacht hatte und seit Monaten kritisiert. „Die illegale Airbnb-Vermietung muss jetzt endlich eingestellt werden. Trotz negativen Bescheids der Gemeinde wurde diese seit Februar unvermindert fortgesetzt – zu Preisen von 1.700€ pro Woche“, ärgert sich der GRÜN-Abgeordnete.
Strafverfahren & Rücktritt gefordert
„Die ÖVP-Bürgermeisterin hat nun umgehend Strafverfahren nach dem Baupolizei- und Raumordnungsgesetz gegen ihren Parteikollegen einzuleiten. Alleine nach dem ROG droht eine Strafe in der Höhe von 25.000 Euro“, so Heilig-Hofbauer. Dieser fordert auch politische Konsequenzen ein: „Der ÖVP Gemeinderat ist rücktrittsreif. Landeshauptmann und ÖVP-Chef Haslauer muss den Sumpf in seiner Radstädter Ortspartei endlich trockenlegen.“
Rückfragen:
Simon Heilig-Hofbauer
Stv. Klubobmann
+43-650-4404111