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14.02.2014 Presseaussendung

KINDERBETREUUNGSKOSTEN: SO HOL ICH MIR MEIN GELD ZURÜCK!

Familien können Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen und den Kinderfreibetrag beantragen. Diese Möglichkeiten haben Familien/AlleinerzieherInnen mit geringem Einkommen nicht, weshalb sie auch künftig vom Land Salzburg finanziell unterstützt werden! Welche Möglichkeiten es gibt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

1. STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Die absetzbaren Kosten für die Kinderbetreuung sind pro Jahr und Kind (bis zum 10. Lebensjahr) mit EUR 2.300 begrenzt. Die Betreuungskosten müssen tatsächlich bezahlte Kosten sein. Abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld. Das Schulgeld für Privatschulen und der Nachhilfeunterricht werden nicht berücksichtigt. Ebenso nicht abzugsfähig sind Kosten für die Vermittlung von Betreuungspersonen und die Fahrtkosten zur Kinderbetreuung.

 

Das Kind muss von einer öffentlichen oder einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kindergarten, Internat, Kinderbetreuungsstätte) oder von einer pädagogisch qualifizierten Person (z.B. Tagesmutter/vater) betreut werden.

 

Mehr Infos finden Sie hier. 

2. KINDERFREIBETRAG IM ZUGE DES STEUERAUSGLEICHS

Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ab der Veranlagung für das Jahr 2009 ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in der Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus. Profitieren Sie als Familie vom maximalen Kinderfreibetrag, indem Sie und Ihr/e Partner/in beide den Kinderfreibetrag von je EUR 132,– jährlich beantragen. Wenn nur eine Person den Freibetrag geltend macht, beträgt dieser EUR 220,–.

 

TIPP 1:

Beantragen können Sie den Kinderfreibetrag im Zuge Ihrer jährlichen ArbeitnehmerInnenveranlagung (finanzonline.at). Sie benötigen dazu das Formular L 1K.

 

TIPP 2:

Der Online-Familienrechner gibt auf einfache Weise Überblick, wie viel Geld Sie im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung erwarten können und wie hoch Ihre persönliche Steuerersparnis voraussichtlich sein wird.

 3. FAMILIENENTLASTENDE MASSNAHME

  • AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Diese kann gewährt werden, wenn Sie einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, um eine Arbeit aufzunehmen, um Ihre Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- und Weiterbildung machen zu können. Das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Sie können einen Antrag auf Kinderbetreuungsbeihilfe auch stellen, wenn Sie noch kein konkretes Stellenangebot haben.
  • Unterstützung bei der Mindestsicherung: Zur Deckung von Kinderbetreuungskosten können Geldleistungen (Sonderbedarfe) gewährt werden, wenn die Person, die Mindestsicherung bezieht, ihre Kinder aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit oder anderer berücksichtigungswürdiger Umstände in Tagesbetreuungseinrichtungen oder von Tageseltern betreuen lässt. (Antrag bei Sozialämtern in den Bezirken bzw. der Stadt Salzburg)

4. NEU AB SEPTEMBER 2014: UNTERSTÜTZUNG DURCH DAS LAND SALZBURG

Details zu dieser Unterstützungsmaßnahme, die das Familienpaket aus dem Jahr 2009 ablöst, werden spätestens Ende März 2014 veröffentlicht.

 

WEITERE UMFASSENDE INFORMATIONEN & TIPPS ERHALTEN SIE HIER

 

DIE TIPPS ZUM DOWN­LOAD.