07.02.2013
Presseaussendung
U-AUSSCHUSS LEGTE BEWEISBESCHLUSS FEST
Am 5. Februar 2013 wurde vom U-Ausschuss zum Thema "Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001" einstimmig der Beweisbeschluss festgelegt
Der Beweis wird aufgenommen über folgende Untersuchungsgegenstände
I. Politische, rechtliche und geschäftliche Chronologie des Finanzmanagements seit 2001
- 2001 wurde das Finanzmanagement auf Initiative des damaligen Ressortchefs unter Mitwirkung der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) und auf Anregung des Rechnungshofes ohne geeignetes Kontrollsystem und unter Ausschaltung der Buchhaltung ins Leben gerufen. Die umfassenden Handlungsvollmachten des damaligen Landesfinanzreferenten Wolfgang Eisl, die von seinen Nachfolgern Dr. Othmar Raus und Mag. David Brenner bestätigt wurden, haben die Grundlage für Finanztransaktionen geschaffen und jeder Kontrolle durch den Landtag entzogen. Mit Beschluss der Haushaltsgesetze 2005 bis 2007 wurden erstmals die gesetzlichen Grundlagen für das Finanzmanagement geschaffen und gleichzeitig der Auftrag für die Ausarbeitung von Richtlinien und die Einsetzung eines Finanzbeirates gegeben und in weiterer Folge verschärft.
- Bei den Finanzgeschäften wurden auch Eigenmittel sowie vom Land aufgenommene Mittel (Kredite, Darlehen, Barvorlagen und Kassenkredite) eingesetzt. Aus den Veranlagungsgeschäften sind in der Vergangenheit Bewertungsverluste entstanden, die teilweise auch realisiert wurden. Ferner mussten Absicherungsgeschäfte in dreistelliger Millionenhöhe abgeschlossen werden.
- Die bei der ÖBFA zum Zwecke der Wohnbauförderung beantragten Gelder wurden zu einem erheblichen Teil zweckwidrig für spekulative Veranlagungen eingesetzt.
- Bankgeschäfte, Bankverbindungen sowie die Übernahme von Derivaten wurden aufgrund von persönlichen Informationen und/oder politischen Interessen abgeschlossen (zum Beispiel Übernahme von Krediten der Stadt Salzburg).
- Die von der Finanzabteilung getätigten Wertpapiergeschäfte, Kredite und Absicherungsgeschäfte gestalteten sich im Zeitverlauf 2001 bis 2012 in ihrem Risiko- und Spekulationsgehalt immer intensiver, sodass das Ausmaß jedenfalls 2012 unüberschaubar wurde.
- Die Höhe der Budgetansätze wurde von der Finanzabteilung vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Verwendung der Erträge aus den Finanzgeschäften oblag allein der Finanzabteilung, insbesondere die Zuführung von Erträgen an den Landeshaushalt.
II. Interne Abläufe und Kontrolle
- Finanzabteilung, Finanzressort, Buchhaltung, Finanzbeirat und interne Kontrollsysteme waren so mangelhaft und unzureichend organisiert, dass jahrelang betriebene Schattenportfolios und Wertpapierdepots in Milliardenhöhe unbemerkt geblieben sind. Unter anderem wurden die vorgegebenen Zustellanweisungen und das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten.
- Auf Grund einer Weisung des damaligen Landesfinanzreferenten Wolfgang Eisl an den damaligen Landesbuchhaltungsdirektor wurde zirka 2002/2004 die Landesbuchhaltung aus der Abwicklung der diversen Finanzgeschäfte ausgeschlossen, sodass ein massives Kontrolldefizit entstanden ist.
- Die Banken sind den erforderlichen und notwendigen Informations- und Sorgfaltspflichten bei hochspekulativen Geschäften nicht nachgekommen. Von der Finanzabteilung wurde gegenüber Banken erklärt, das Land verfüge über ausreichend Fähigkeiten und fachliches Wissen, sodass es keiner weiteren Aufklärung (auch im Hinblick auf übliche Provisionen und Prämien) seitens der Banken bedürfe, weiters stehe das Land selber für das Risiko ein.
- Trotz massiver Verluste und negativer Entwicklungen hat der als begleitendes Kontrollorgan eingerichtete Finanzbeirat die Spekulationsgeschäfte weiter zugelassen und seine Kontrollaufgabe nicht wahrgenommen. Die verbindlichen Richtlinien und Limits für das Finanzmanagement des Landes wurden nicht eingehalten.
III. Informationspolitik und Kenntnisstand
- Der Salzburger Landtag, Regierungsmitglieder und die Öffentlichkeit wurden trotz bestehender Informationspflichten jahrelang über den tatsächlichen Schuldenstand, Veranlagungen, Absicherungsgeschäfte und bestehende Risiken aus hochspekulativen Finanzgeschäften des Landes Salzburg unvollständig bzw. falsch informiert.
- Dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof wurden im Zuge von Prüfungsvorgängen von der Finanzabteilung unrichtige und unvollständige Angaben gemacht sowie nachträglich veränderte Protokolle des Finanzbeirates ausgehändigt.
- Bereits 2008 waren der Landesregierung massive Verluste aus Spekulationen bekannt. Im Zuge einer vom damaligen Landesfinanzreferenten Mag. Brenner eingeladenen Besprechung am 27. Juli 2009 wurde unter dem Titel „Häufig gestellte Fragen zum Rechnungshofbericht‚ Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften“ eine Unterlage vorgelegt, die die Finanzsituation und das Anlageportfolio des Landes unrichtig darstellte.
- Neben dem offiziellen Portfolio, das an RMS Frankfurt gemeldet war, gab es ein Schattenportfolio, welches weder den Mitgliedern des Finanzbeirates noch den jeweiligen Ressortchefs bekannt war.
- Trotz eines angeblichen Geständnisses am 26. November 2012 nahm die Leiterin des Budgetreferates am 28. November 2012 an den Budgetberatungen für die Landesvoranschläge 2013/2014 teil. Dort wurden die Abgeordneten auf ausdrückliches Befragen über die wahre Finanzsituation und das Anlageportfolio des Landes vom Finanzreferenten und der Finanzabteilung unvollständig bzw. falsch informiert.
- Im Aufsichtsrat der Landeshypothekenbank wurden die Mitglieder über die Finanzgeschäfte des Landes als Großkunde informiert.
- Insbesondere in den letzten Jahren wurden mündliche und schriftliche Anfragen der Landtagsfraktionen zum Thema Finanzgeschäfte vom Finanzressort und der Finanzabteilung unrichtig beantwortet, das Ausmaß der Finanzgeschäfte und deren Risiken bewusst verschwiegen.
IV. Politisches und fachliches Krisenmanagement
- Jedenfalls 2008 war der Finanzabteilung die Realisierung erheblicher Verluste aus dem Finanzmanagement bekannt und wurden 2009 Absicherungsgeschäfte jedenfalls im Nominale von 420 Millionen Euro getätigt. Trotz vorliegender Hinweise durch den Finanzbeirat und Hinweise aus der Deutschen Bank wurde das Ausmaß der Risiken und Geschäfte nicht bekannt gegeben.
- Politische Einflussnahmen haben 2008 dazu geführt, dass hochriskante Spekulationsgeschäfte fortgesetzt beziehungsweise 2012 durch Fehlentscheidungen im Portfoliomanagement dem Land Schaden zugefügt wurde.
- Trotz massiver Konflikte, Eigenmächtigkeiten der Referatsleiterin und darauf folgenden personellen Konsequenzen in der Finanzabteilung im Juli 2012 hat es die Landesregierung unterlassen, die erforderlichen Maßnahmen für ein rechtzeitiges und geordnetes Krisenmanagement zu veranlassen und so dem Land Schaden zugefügt.
- Am 15. Oktober 2012 wurde im Zuge einer Besprechung Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Brenner und dem Abteilungsleiter über ein bis dahin aus Sicht der Finanzabteilung unbekanntes Derivatportfolio berichtet. Daraufhin wurde umgehend eine Vielzahl derartiger Geschäfte aufgelöst und weder Landtag noch Landesregierung informiert.
- Um das Ausmaß der richtlinienwidrigen Spekulationsgeschäfte zu vertuschen, wurden im Zeitraum Oktober/November 2012 mehr als 200 Derivatgeschäfte kurzfristig geschlossen, woraus dem Land Salzburg ein Schaden in Millionenhöhe entstanden ist.
- Anhand des Fragenkataloges der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und der Salzburger Landeshypothekenbank in der Sitzung des Sonder-Finanzbeirates am 18. April 2012 war allen Beteiligten klar, dass das Land Salzburg seit Jahren ein sehr risikobehaftetes Portfolio mit Derivaten in der Art eines Hedgefonds betreibt.
- Obwohl dem Landtag keine Details des tatsächlichen Gesamtportfolios bekannt waren, gab es, politisch motiviert, detaillierte Medienberichte samt Expertenanalysen.
Erster Befragungstermin am 20. Februar
Der Untersuchungsausschuss beschloss heute zudem, dass am ersten Befragungstermin, Mittwoch, 20. Februar, mit der Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung begonnen wird. In Folge werden als Auskunftspersonen weitere Bedienstete, Regierungsmitglieder und externe Personen befragt werden.
Quelle: salzburg.gv.at