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28.11.2013 Presseaussendung

UNTERAUSSCHUSS ZUR REFORM DER KINDERBETREUUNG!

„Kinderbetreuung ausbauen, Qualität weiter entwickeln, Fördersystem vereinfachen!“

Bereits im Februar 2012 haben die GRÜNEN im Landtag einen Antrag zur Novellierung des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes eingebracht. Im gestrigen Budgetausschuss wurde ein fast gleichlautender Antrag von der SPÖ initiiert.

 

Dazu sagt LAbg. Barbara Sieberth: „Ich begrüße es, dass unsere frühere Initiative wieder aufgegriffen wird, da er langjährige GRÜNE Forderungen beinhaltet. Es ist ein Gebot der Stunde, dass wir ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes Angebot für die Betreuung unserer Kinder brauchen, wobei gerade die Qualität der Betreuung besonders wichtig ist.“ Mit den Stimmen aller Parteien wurde ein Unterausschuss zur Reform der Kinderbetreuung vom Landtag eingerichtet.

Flexiblere Öffnungszeiten, gemeindeübergreifende Angebote, Qualität steigern

„Die Herausforderungen sind bekannt. So sind die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen oft zu unflexibel, gemeindeübergreifende Betreuungsangebote kaum vorhanden und in einigen Regionen fehlt überhaupt das entsprechende Angebot. Das betrifft vor allem die Plätze für unter Dreijährige“ sagt Sieberth.

 

Nun geht es darum, die gesetzlichen Grundlagen neu zu gestalten: „Mit der Reform des Kinderbetreuungsgesetzes wollen wir für alle Beteiligten Verbesserungen erzielen. Das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder stehen dabei immer im Mittelpunkt.“ Dazu sollen gute gesetzliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Öffnungszeiten, Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und der Vereinfachung der Fördermaßnahmen geschaffen werden. Wesentliche Punkte werden auch Maßnahmen zur gemeindeübergreifenden Nutzung des Angebots und der Ausbau von Integrationsmaßnahmen sein. Verbesserungen für PädagogInnen werden schon früher durch das Ressort der Landesrätin Martina Berthold in Angriff genommen.

 

Sieberth fasst zusammen: „Letztendlich sollen für Familien qualitativ hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen, die ortsnahe sind und flexibel genutzt werden können. Der Elternbeitrag soll leistbar sein, woran sich auch durch die Neustrukturierung der Förderungen im Rahmen des Familienpakets nichts ändern soll.“