VERTEILUNG DER NACHHALTIGEN ENERGIE
GEMEINSCHAFTSANLAGEN (GEA)
Hausgemeinschaften können seit 2017 gemeinschaftliche nachhaltige Energie nutzen. Bsp. in einem Mehrparteienhaus wird gemeinsam eine PV-Anlage am Dach des Gebäudes errichtet. Die Besitzer*innen der Wohnungen beteiligen sich an den Errichtungskosten. Der erzeugte Strom kann von allen genutzt werden. Überschüsse werden verkauft – fließen als Einnahmen in die Abrechnung. Wer mehr Strom benötigt, bekommt den wie bisher von seinem Stromlieferanten.
Über die Aufteilung der Errichtungskosten und die jährliche Abrechnung sollte man sich nach Vorliegen des Kostenvoranschlags vor Auftragsvergabe einigen. Ab diesem Zeitpunkt kann man realistisch kalkulieren.
ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) wurde am 07.07.2021 im österreichischen Nationalrat beschlossen. Ziel dieser Gesetze ist, die Stromversorgung des Landes bis 2030 auf 100 Prozent Strom (bilanziell) aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Mit dem EAG werden wichtige Vorgaben aus dem „Clean Energy for all Europeans Package“ (CEP) der Europäischen Union in Österreich umgesetzt. Die Möglichkeit in Zukunft Energiegemeinschaften zu gründen ist ein Teil davon.
Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird es erstmals möglich, dass sich Personen zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg eigen erzeugte Energie verbrauchen, speichern und verkaufen. Diese Rechte können genutzt werden, um beispielsweise finanzielle Vorteile für die Teilnehmer*innen der Energiegemeinschaft zu generieren. So ist es möglich, dass Teilnehmer*innen von Energiegemeinschaften von niedrigeren Energiekosten profitieren.
Es gibt zwei mögliche Arten von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften:
- LOKAL
(alle Teilnehmer*innen an einem Trafo) - REGIONAL
(alle Teilnehmer*innen an einer Mittelspannungsebene) - und zukünftig Bürgerenergiegemeinschaften
(österreichweit ab 2024).
VORTEILE VON ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
ÖKOLOGISCHE VORTEILE
Die Energiegemeinschaft kann proaktiv die Energiewende unterstützen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sorgen für eine lokale Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die im unmittelbaren Umfeld verbraucht werden kann. Lange Übertragungswege von konventionell erzeugter Energie können somit vermieden werden. Der CO2-Fußabdruck der Mitglieder, der Region und des ganzen Landes verringert sich dadurch. Zusätzlich wird ein neues Bewusstsein geschaffen – Woher kommt mein Strom und wie wird er produziert?
WIRTSCHAFTLICHE VORTEILE
Energiegemeinschaften bieten den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, Energie gemeinschaftlich zu nutzen und untereinander zu handeln. Mitglieder können wirtschaftliche Vorteile erzielen, indem sie die selbst erzeugte Energie innerhalb der Gemeinschaft verkaufen oder beziehen, die Vereinbarung des Preises ist Sache der Energiegemeinschaft.
- Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags
- Befreiung von der Elektrizitäts-Abgabe
- Reduktion der Netzentgelte
Energiegemeinschaften können dazu beitragen, dass der Ausbau der regenerativen Energien deutlich vorangetrieben wird. Das führt zu einer Verringerung beim Import fossiler Energieträger und einer Steigerung der lokalen Wertschöpfung, wodurch mehr Geld in der Region verbleibt.
GEMEINSCHAFTLICHE VORTEILE
Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen, KMUs und Privatpersonen wird der Austausch untereinander und der sozialgemeinschaftliche Zusammenhalt gestärkt. Über die Stromerzeugung hinaus können weitere Gemeinschaftsaktivitäten ins Leben gerufen werden, die von Sharing-Konzepten für Mobilität bis hin zu Initiativen reichen, die der Energiearmut einzelner Mitglieder
entgegenwirken.
SEKTORENKOPPLUNG UND NOTSTROMVERSORGUNG
Durch die Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität kann der Selbstversorgungsgrad deutlich erhöht und E-Autos zeitversetzt mit dem eigenerzeugten Strom geladen werden. Darüber hinaus bieten Batteriespeichersysteme die Möglichkeit, im Falle eines Blackouts beispielsweise die Veranstaltungshallen von Gemeinden oder das Vereinshaus zu einer Notfall Strominsel aufzuwerten.