WAHLFREIHEIT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Persönliche Assistenz ist eine Grundvoraussetzung, damit Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Es darf keinen Zwang zur Sachleistung geben. Das Pflegegeld muss als Geldleistung erhalten bleiben, um den Betroffenen die Wahlfreiheit für ihr Leben zu erhalten. Verpflichtende Sachleistungen würden behinderte Menschen wieder vermehrt in betreuende Institutionen drängen.
BUNDESEINHEITLICHE REGELUNGEN
Dieser Antrag war die Grundlage für einen 5-Parteienantrag betreffend die Schaffung von bundesweit einheitlichen Regelungen für die Persönliche Assistenz, der im März 2011 beschlossen wurde. Die Richtlinien für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung, die z.B. einen Rechtsanspruch auf diese Leistung beinhalten, wurden leider nicht in den Antragstext übernommen.