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    Barrierefreiheit
27.12.2016 Presseaussendung

WETTUNTERNEHMEN: STRENGES GESETZ MIT WIRKSAMEN REGELN!

Tischfussballfigur mit Geld

„Offener Brief inhaltlich substanzlos und vom Stil plumper Populismus: Mindestabstände sind rechtlich nicht möglich!“

„Mindestabstände zwischen Wettlokalen klingen zwar gut, sind aber verfassungsrechtlich nicht umsetzbar“, erklärt der Grüne LAbg. Simon Heilig-Hofbauer heute, Dienstag, und reagiert damit zum wiederholten Male auf eine solche Forderung der Stadt-SPÖ.

 

„Wie die SPÖ in ihrem Offenen Brief richtig schreibt, engagieren wir Grüne uns österreichweit sehr aktiv gegen die negativen Einflüsse des Spiel- und Wettwesens. Deshalb haben wir uns bei Erstellung des neuen Salzburger Wettunternehmergesetzes auch ganz genau angeschaut, mit welchen Maßnahmen und Regeln wir wirksam gegen illegales Glücksspiel vorgehen können, gleichzeitig aber auch die Rechtsstaatlichkeit der angepeilten Lösungen sicherstellen. Denn wir wollen ein Gesetz, das verfassungsrechtlichen Prüfungen standhält und wirkt“, so der Grüne Abgeordnete weiter. Die Umsetzung von Mindestabständen hat sich bei genauer Prüfung als verfassungsrechtlich unmöglich herausgestellt.

Bei Grundrechtseingriffen ist das gelindere Mittel anzuwenden

Der Grund: Wett-Verbotszonen, wie sie durch Mindestabstände bedingt werden, stellen ein faktisches Verbot eines an sich legalen Gewerbes dar. Juristisch ausgedrückt sind solche Verbotszonen „eine absolute Schranke, die bereits den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit verhindern und deshalb im klaren Widerspruch zum Grundrecht der Erwerbsfreiheit stehen. Prinzipiell sind Einschränkungen von Grundrechten nur dann möglich, wenn sie auch das gelindeste Mittel zur Zielerreichung darstellen“.

Die von der SPÖ erwähnten Bestimmungen bezüglich Mindestabstände betreffen übrigens allesamt keine Wettbüros sondern Glücksspielautomaten. Diese sind in Salzburg bereits generell verboten. Und für Wettbüros gibt es aus genannten Gründen in ganz Österreich keine derartigen Verbotszonen.

Regelung des Wettwesens seit 1993 in SPÖ-Hand

Anja Hagenauer, eine der drei VerfasserInnen des Offenen Briefes an den Grünen Landtagsklub, war von 2009 bis 2013 Abgeordnete des Salzburger Landtags. „In ihrer ganzen Abgeordnetenkarriere hat Frau Hagenauer keine einzige parlamentarische Initiative zum Thema Sportwetten gesetzt – und auch ihre roten Kolleginnen und Kollegen nicht“, so Heilig-Hofbauer. Tatsächlich lag die Verantwortung für den Wettbereich seit 1993 bei Regierungsmitgliedern der SPÖ (Raus, Burgstaller, Blachfellner). Von 1993 bis 2003 gab es seitens der SPÖ keinerlei Bestrebungen den Jugend- und SpielerInnenschutz auch nur minimalst zu verbessern. „Der Offene Brief aus der roten PR-Abteilung ist leider inhaltlich substanzlos und vom Stil plumper Populismus“, kritisiert Heilig-Hofbauer.

Rechtsstaatliche Lösungen, die wirken

„Für uns war es daher höchst an der Zeit, die Probleme, die im Wettbereich bestehen, anzupacken – und zwar möglichst lösungsorientiert und verfassungskonform“, sagt Heilig-Hofbauer. Folgende Maßnahmen sind nun im neuen Wettunternehmergesetz vorgesehen:

  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat im neuen Wettunternehmergesetz eine tragende Rolle. Dieser lässt sich durch Maßnahmen erreichen, die nicht derart gravierend in das Grundrecht der Erwerbsfreiheit eingreifen, wie von der SPÖ gefordert.
  • Neu eingeführt wird die generelle Bewilligungspflicht des Vermittlergewerbes. Bisher war das Wettvermittlergewerbe ein gänzlich freies Gewerbe – in Zukunftbedarf es einer Zuverlässigkeitsprüfung, einer Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Nachweis von 100.000€), eines Spielschutzkonzeptes sowie eines Wettreglements, um eine Bewilligung zu erhalten
  • Live-Wetten werden verboten
  • die Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz werden beträchtlich höher und in Zukunft wird bereits nach zweimaligem Gesetzesverstoß die Lizenz entzogen wird.

 

 

Dem Problem des illegalen Glücksspiels unter dem Deckmantel der Sportwetten wird mit einem ausdrücklichen und – wenn notwendig – auch gewaltsamen Betretungsbefugnis für Behörden an den Kragen. In Zukunft werden die zuständigen Behörden nicht mehr vor verschlossenen Türen stehen.

Die Betriebszeiten werden auf 6 bis 24 Uhr begrenzt, da nach Mitternacht ohnehin keine Spiele bzw. Sportveranstaltungen stattfinden. Ausnahmen wird es nur bei sportlichen Großereignissen geben, die auf Grund der Zeitverschiebung später übertragen werden.

 

 

Als Maßnahme zum Schutz vor „Wettsucht“ kann sich künftig jeder selbst sperren lassen und auch der Wettunternehmer ist zur Fremdsperre verpflichtet, wenn auf Grund der Häufigkeit oder Intensität oder Hinweisen von dritter Seite die Annahme der Gefährdung des Existenzminimums besteht. Der Wettunternehmer kann diese Sperre erst nach sechs Monaten mit Zustimmung der Landesregierung aufheben.

Simon Heilig-Hofbauer

Klubobfrau-Stellvertreter, Landtagsabgeordneter

[email protected]
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