WIEDEREINGLIEDERUNGS-TEILZEIT: SCHRITT IN RICHTIGE RICHTUNG
Mehr Flexibilität im Sinne der Erkrankten und Rechtsanspruch wäre wünschenswert
„Betriebliche Integration nach langer Krankheit ist wichtig“, meint Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen. „Essentiell ist, dass dieser Schritt auf Wunsch der Beschäftigten und unter ärztlicher Begleitung erfolgt.“ Unter diesem Gesichtspunkt sei der Schritt, nach längerer Krankheit vorübergehend Teilzeitarbeit bei der Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen, wirklich ein Fortschritt.
Kritische Anmerkungen hat Schatz zum Gesetzesentwurf aber dennoch: „Gerade im Verlauf von Krebserkrankungen kann es wiederholt zu Phasen kommen, in denen Menschen gerne in unterschiedlichem Ausmaß in das Erwerbsleben zurückkehren wollen. Hier sind auch die sozialen Kontakte im Betrieb ein wichtiger Faktor. Der vorliegende Gesetzesentwurf erscheint mit einer Begrenzung auf sechs Monate und einer Wartefrist von achtzehn Monaten auf die nächste Möglichkeit einer Eingliederungsteilzeit zu starr und unflexibel“, betont Schatz.
Außerdem seien ArbeitnehmerInnen von der Zustimmung der Betriebe abhängig. „Gerade in der Phase der Rekonvaleszenz ist diese Abhängigkeit kontraproduktiv“, meint Schatz: „Für eine Änderung der Kultur der Verdrängung in Unternehmen wäre ein Rechtsanspruch der Beschäftigten wichtig.“