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14.01.2015 Presseaussendung

NEUES WOHNBAUFÖRDERUNGSGESETZ MACHT MIETEN WIEDER LEISTBAR

Ein Haus aus Geldscheinen als Puzzle.

Nach monatelangen, zähen Verhandlungen wurde heute im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtags das neue Wohnbauförderungsgesetz beschlossen.

„Uns war bei den Verhandlungen von Anfang an wichtig, dass wir es trotz der angespannten finanziellen Lage des Landes schaffen, mehr und auch leistbare Wohnungen zu errichten. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem neuen Wohnbaumodell hier auf einem guten Weg sind“, betont der GRÜNE Wohnbausprecher LAbg. Josef Scheinast.

Konkrete Maßnahmen für leistbares Wohnen sieht Scheinast unter anderem in der Senkung der Altmieten und der Abflachung der Mietkurve. „Wir werden mit Einführung der neuen Wohnbauförderung 19.000 der teils unfinanzierbar gewordenen Altmieten wesentlich senken. Dafür nimmt das Land rund fünf Millionen Euro in die Hand“, so Scheinast.

Dies sei wichtig, weil das alte Wohnbaumodell dazu geführt hatte, dass Mieten im Laufe der Zeit um bis zu 70 Prozent gestiegen und für die Mieterinnen und Mieter teilweise unfinanzierbar geworden sind.

„Damit es bei den neuen Wohnungen nicht zu ähnlichen Problemen kommt, haben wir die Mietkurve deutlich abgeflacht. Die Einstiegsmieten sind nun nur geringfügig höher als dies beim alten Modell der Fall war und dennoch bleiben die Mieter und Mieterinnen von den zum Teil exorbitanten Steigerungen verschont“, erklärt Scheinast.

Mehr Wohnbeihilfe für die, die sie brauchen

Besonders erfreut zeigt sich LAbg. Josef Scheinast darüber, dass in Zukunft mehr Menschen in den Genuss von Wohnbeihilfe kommen: „Wohnen ist in Salzburg bekanntermaßen teuer, vor allem Menschen mit geringem Einkommen geraten hier immer stärker unter Druck.“ Die Einkommensgrenzen, die definieren, bei welchen Einkommenshöhen jemand wie viel Wohnbeihilfe bekommt, wurden seit 1998 nicht mehr verändert. „Das hat die Situation zusätzlich verschärft! Wir haben deshalb im neuen Gesetz die Einkommens- und Zumutbarkeitsgrenzen dahingehend angepasst, dass nun deutlich mehr Menschen als früher berechtigt sind, Wohnbeihilfe zu beziehen. Es hat sich aber nicht nur der Kreis der Bezieher und Bezieherinnen erweitert, sondern auch die Mindestbeihilfe wird beibehalten“, so Scheinast.

Außerdem können in Zukunft auch für privat vermietete Wohnungen mit befristeten Mietverträgen ab April 2015 die erweiterte Wohnbeihilfe beantragt werden. Das war bisher nicht möglich.

Den GRÜNEN haben in den Verhandlungen außerdem darauf gedrängt, dass entsprechende Zuschlagspunkte für ökologisches und nachhaltiges Bauen vergeben werden.

Endgültig beschlossen werden soll das neue Wohnbauförderungsgesetz am 4. Februar 2015.

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