WOHNBAUFÖRDERUNG NEU
Regierung einigte sich über Zukunft der Wohnbauförderung: Umstellung auf echtes Zuschussmodell
Nach intensiven Beratungen in den Arbeitsgruppen und in der Regierung konnte am Donnerstag, 22. Mai, innerhalb der Regierung eine Einigung zur neuen Wohnbauförderung erzielt werden.
Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer bedankte sich bei seinen Regierungskolleginnen und -kollegen, allen voran bei Landesrat Hans Mayr, für die harte und intensive Arbeit der vergangenen Monate: „Es ist uns nach intensiven Beratungen und Verhandlungen gelungen, das System der Wohnbauförderung auf komplett neue Beine zu stellen. Ein System, das transparent und langfristig finanzierbar ist und vor allem eine Erhöhung des Bauvolumens sicherstellt. Darüber hinaus ist es gelungen, im neuen Modell eine Sanierung der horrend steigenden Altmieten zu berücksichtigen, so dass wir dem zentralen Ziel dieser Landesregierung, Wohnen und Wohneigentum wieder erschwinglicher zu machen, einen bedeutenden Schritt näher gekommen sind“, so Haslauer zum Modell der Wohnbauförderung Neu, das von mit Zinsen rückzuzahlenden Darlehensvergaben auf ein echtes Zuschussmodell umgestellt wird.
Landesrat Hans Mayr betonte, dass es ihm besonders am Herzen liegt, den Menschen erschwingliches Wohnen zu ermöglichen. Wichtig war ihm in der ganzen Diskussion und Entscheidungsfindung, dass den unsozialen Mietentwicklungen des alten Systems ein Riegel vorgeschoben wird. „Es kann nicht sein, dass sich Menschen eine Wohnung nach einem arbeitsreichen Leben nicht mehr leisten können. Auch für neue Mieter und Eigentümer soll die neue Wohnbauförderung spürbare Verbesserungen bringen“, so Mayr.
FÜR DIE NEUE WOHNBAUFÖRDERUNG GIBT ES DREI HAUPTSCHWERPUNKTE
- Sozial nachhaltige Entwicklung der Mieten
- Sanierung der derzeitigen Wohnbauförderung dahingehend, dass bestehende Mietverträge wieder ein sozial verträgliches Maß erreichen.
- Mit sehr attraktiven Einmalzuschüssen wird die Wohnbauförderung einfacher und zielgerichteter aufgestellt.
Das neue Zuschussmodell hat folgende Ziele: Es werden Gelder zur Verfügung gestellt, um 1.000 geförderte Mietwohnungen und 600 geförderte Eigentumswohnungen pro Jahr errichten zu können. Die Förderung erfolgt durch einen Einmalzuschuss, der bei den Mietwohnungen 750 Euro pro Quadratmeter und bei den Eigentumswohnungen 500 Euro pro Quadratmeter betragen wird. Weiters wird angestrebt, pro Jahr 200 geförderte Wohnheimplätze zu schaffen sowie die Förderung für 3.700 Wohneinheiten im Sanierungsbereich zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die nachhaltige Mietensanierung bei den bestehenden Objekten auf ein erschwingliches Niveau.
Für neue Objekte wird eine Nettomiete von 5,25 Euro auf dem Land und von 5,75 Euro in der Stadt Salzburg angestrebt. Auch hier soll eine jährliche maximale zweiprozentige Mietsteigerung fixiert werden. Auch für einen Finanzierungsbeitrag für Baulandmobilisierung über die Land-Invest soll Vorsorge getroffen werden. In Gemeinden, in denen der Gestaltungsbeirat bei der Entwicklung des Projektes mit einbezogen wird, soll es einen Förderzuschlag geben. Als einen weiteren wichtigen Eckpunkt der Wohnbauförderung Neu bezeichnete Landesrat Mayr die Tatsache, dass die Einkommensgrenzen für eine Förderwürdigkeit durchschnittlich um 20 Prozent erhöht werden.
Der weitere Fahrplan sieht vor, dass die Wohnbauabteilung des Landes ein neues Wohnbauförderungsgesetz entwickelt und eine Novelle zum alten Wohnbauförderungsgesetz für die Mietensanierung erarbeitet. Die Einführung der Wohnbauförderung Neu soll mit 1.1.2015 erfolgen.
Der mögliche Verkauf des Wohbaufonds war in der heutigen Regierungssitzung kein Thema. Fix entschieden wurde, dass jährlich 140 Millionen Euro wertgesichert weiterhin dem Wohnbau zur Verfügung stehen, und durch die Gestaltung als Zuschussmodell ist abgesichert, dass die Investitionstätigkeit tendenziell erhöht wird. Die Abteilung 8 bzw. das Finanzressort wird die Evaluierung der bestehenden Fondsdarlehen sowie die Evaluierung des Fonds als eigene Rechtspersönlichkeit vornehmen. Die Rückflüsse aus den Wohnbaudarlehen werden zur Bedeckung der endfälligen Darlehen des Wohnbaufonds genutzt. Das Gesamtvolumen der Wohnbauförderung bleibt somit gleich.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler kommentierte die heutigen Ergebnisse folgendermaßen: „Unser Ziel war es, ausreichend Wohnungen bauen zu können, sowohl im Miet- als auch im Eigentumswohnungsbereich. Uns war es ein besonderes Anliegen sicherzustellen, dass vor allem ausreichend geförderte Mietwohnungen nach dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung errichtet werden können, und das ist auch gelungen. Außerdem wollen wir die Errichtung von Wohnheimplätzen gewährleisten, ausreichende Sanierungen ermöglichen und die Altmieten senken.
Dafür fühlen wir uns als Land verantwortlich, und diese fünf Ziele werden mit dieser Reform zu finanzierbaren und tragfähigen Bedingungen aus Sicht des Landesbudgets erreicht. Dafür werden jährlich 140 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Jetzt wird an den notwendigen gesetzlichen Anpassungen gearbeitet. Das ist ambitioniert, aber zu machen“, so Rössler.
„Ohne die Vorarbeit der Arbeitsgruppen, der Abteilung 10 sowie des Round Tables wäre dieses zukunftsweisende und soziale Modell der neuen Wohnbauförderung nicht möglich gewesen“, bedankte sich Landesrat Mayr heute bei allen Beteiligten. Er betonte die konstruktive Zusammenarbeit in allen Gremien und ist sich sicher, dass mit diesem Modell ein Meilenstein gesetzt wurde.