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30.06.2023 Presseaussendung

WOLF UND VWGH: UR­TEIL STÄRKT UM­WELT­OR­GA­NI­SA­TIO­NEN!

ein Rudel weißer Wölfe liegt auf einer Waldlichtung
"Für Schwarz-Blau heißt das zurück an den Start."
Kimbie Humer-Vogl

Genau an dem Tag, als der Wolf im Pinzgau und im Pongau von der schwarz-blauen Regierung zur Jagd freigegeben wurde, kritisiert das Höchstgericht die fehlende Rechtskonformität von Entnahme-Verordnungen für geschützte Tiere und stellt dabei fest, dass anerkannte Umweltschutzorganisationen an Behördenverfahren effektiv beteiligt werden müssen. Mit diesem Urteil steht für die GRÜNE Tierschutzsprecherin, Kimbie Humer-Vogl fest: „Für Schwarz-Blau heißt das zurück an den Start. Das ist eine Chance, endlich an langfristigen Lösungen zu arbeiten. Wir sollten nun endlich den Herdenschutz ausbauen.“

Fall in Niederösterreich bringt Klarheit

Durch die Umgehungskonstruktion per Verordnung, wurden Umweltschutzorganisationen nicht nur ausgeschlossen, sie konnten auch die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht nicht prüfen. Beides sieht die Aarhus Konvention aber vor. Bei einem Fall in Niederösterreich gab es nun eine klare Entscheidung des Höchstgerichtes. Für die GRÜNEN lässt sich dies auch auf Salzburg umlegen: „Auch in Salzburg hat die neue Regierung den Umweg der Verordnung gewählt und dabei den Tierschutz ausgehebelt.“ 

GRÜNE fordern langfristige Lösungen 

Die GRÜNEN wollen nun dieses Urteil nutzen, um langfristige Maßnahmen und Lösungen mit allen Beteiligten zu erarbeiten. „Es ist klar, dass wir langfristige Abhilfe schaffen müssen. Die betroffenen Bäuerinnen und Bauern verdienen echt Lösungen für ihre Tiere. Es müssen alle Beteiligten an den Tisch und Dinge müssen neu gedacht werden. Ein Abschuss eines Wolfes wird nichts besser machen. Daher setzte ich mich für den Ausbau des Herdenschutzes in Salzburg ein“, schließt Kimbie Humer-Vogl ab.

Kimbie Humer-Vogl

Landtagsabgeordnete, Gemeindevertreterin Hallein

[email protected]
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