SOZIALLANDESRAT KRITISIERT REFORM DER MINDESTSICHERUNG
LH-Stv. Heinrich Schellhorn kann dem Vorhaben der Bundesregierung wenig abgewinnen. Kinderreiche Familien seien die Verlierer. Der Landeshauptmann-Stellvertreter bezweifelt, ob das geplante Gesetz verfassungskonform ist.
Die Bundesregierung präsentierte am Mittwoch ihre Pläne für die bundesweit einheitliche Neuregelung der Mindestsicherung. Die Koalition einigte sich nach monatelangen Verhandlungen auf ein Modell, das im Kern Kürzungen für Asylberechtigte und kinderreiche Familien vorsieht.
Sehr kritisch sieht LH-Stv. Heinrich Schellhorn als zuständiger Soziallandesrat die Reform der Regierung: „Der geplante Entwurf für das Grundsatzgesetz ist ohne Einbindung der Länder zustande gekommen. Ich gehe davon aus, dass einzelne Bundesländer, allen voran Wien, das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten wird“, so Schellhorn.
„Leider ist die Bundesregierung nicht auf die Gesprächsangebote von mir und meinen GRÜNEN Kolleginnen aus Tirol und Vorarlberg eingegangen und hat einen Entwurf vorgelegt, der wenig Bewegung zeigt und die Befürchtungen der vergangenen Monate bestätigt. Damit bleiben auch unsere wichtigsten Kritikpunkte aufrecht“, erklärt Schellhorn.
Diese Kritikpunkte sind, dass die Reform die
- Kinderarmut wird verschärft,
- eine „flexible“ Deckelung durch die Hintertür einführt, deren Verfassungskonformität geprüft werden muss,
- und das Auseinanderdriften der Gesellschaft verschärft.
Für verfassungswidrig hält Schellhorn vor allem den Passus, nach dem die Kinderzuschläge mit der Anzahl der Kinder stark gekürzt werden sollen. Ab dem dritten Kind sinkt der Zuschlag auf 43 Euro, das sind nur fünf Prozent der 863 Euro, die wie bisher an Mindestsicherung bezahlt werden. „Das ist gleichheitswidrig und verstärkt die Kinderarmut“, kritisiert der GRÜNE Landesrat, und weiter: „Mit diesem Vorhaben führt die schwarz-blaue Bundesregierung auf Umwegen quasi eine Deckelung ein. Eine ähnliche Regelung in Kärnten wurde bereits vor Jahren vom Verfassungsgerichtshof gekippt.“ In Salzburg ist ein Drittel der MindestsicherungsbezieherInnen jünger als 18 Jahre.
Das Salzburger Modell hat sich in den letzten Jahren bewährt, betont Heinrich Schellhorn
Das zeigt auch die Zusammenstellung über die Entwicklung der Zahlen:
- Die durchschnittliche Gesamtzahl der MindestsicherungsbezieherInnen war in den letzten drei Jahren nur leicht steigend und ist im Jahr 2018 rückläufig.
- Über 50 Prozent sind österreichische StaatsbürgerInnen.
- Von den 8.185 Personen, die im Juli Mindestsicherung bezogen haben, waren 2.965 Asylberechtigte. Diese Zahl ist im heurigen Jahr stabil und nur leicht gestiegen gegenüber 2017.
- Mehr als ein Drittel der unterstützen Personen in Mindestsicherung sind Kinder.